Barrierefreiheit im Webdesign: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025 für Websites und Online-Shops bedeutet
Einleitung: Digitale Teilhabe beginnt beim Webdesign
Barrierefreiheit ist mehr als ein Trend – sie wird ab 2025 Pflicht für viele Webseiten und Online-Shops. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Doch was heißt das konkret für die Gestaltung von Webseiten? Wie setzt man barrierefreies Webdesign praktisch um – und worauf kommt es wirklich an?
Warum barrierefreies Webdesign so wichtig ist
Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass alle Menschen – auch mit Einschränkungen beim Sehen, Hören, Verstehen oder bei der Motorik – Websites problemlos nutzen können. Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Nutzer, temporär eingeschränkte Personen und viele weitere Gruppen. Ein barrierefreier Internetauftritt steigert die Reichweite, das Image und die Nutzerzufriedenheit – und sichert ab 2025 die Einhaltung des Gesetzes!
Die gesetzlichen Anforderungen: Was verlangt das BFSG für Websites?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele private Unternehmen ihre Websites und Online-Dienste barrierefrei gestalten. Das BFSG orientiert sich dabei an europäischen Vorgaben (z. B. der Norm EN 301 549 und den internationalen WCAG-Standards). Im Kern heißt das:
- Alle wichtigen Funktionen und Informationen müssen barrierefrei nutzbar sein.
- Nutzer dürfen nicht ausgeschlossen werden, nur weil sie eine Einschränkung haben.
- Barrierefreiheit ist laufend zu prüfen und zu verbessern.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. Euro Umsatz sind ausgenommen, profitieren aber ebenfalls von barrierefreien Angeboten (siehe Quellen).
Praktische Umsetzung: Worauf kommt es beim barrierefreien Webdesign an?
Hier die wichtigsten Aspekte, auf die Webdesigner und Website-Betreiber jetzt achten sollten:
1. Klare Struktur und einfache Navigation
- Überschriftenhierarchie korrekt verwenden (H1, H2, H3 …)
- Inhaltsverzeichnisse und logische Seitenstruktur
- Einheitliche und verständliche Menüführung
- Fokus-Indikatoren für Tastatur-Navigation sichtbar lassen
2. Tastaturbedienbarkeit
- Die gesamte Website sollte ohne Maus bedienbar sein (Tab-Taste, Enter, Pfeiltasten)
- Keine „Fallen“ (z. B. Pop-ups ohne Tastatur-Ausgang)
- Interaktive Elemente (z. B. Formulare, Buttons) müssen mit der Tastatur erreichbar sein
3. Kontraste und Farbauswahl
- Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund (mind. 4,5:1 gemäß WCAG)
- Keine Informationen nur durch Farbe vermitteln
- Farbblinde und sehschwache Nutzer müssen Inhalte erkennen können
4. Alternativtexte für Bilder und Grafiken
- Alle Bilder benötigen aussagekräftige Alternativtexte (
alt
-Attribute) - Dekorative Bilder als „leer“ kennzeichnen (alt=““)
- Grafiken mit Informationsgehalt in Textform beschreiben
5. Barrierefreie Formulare
- Felder klar beschriften (z. B. durch Label-Tags)
- Fehlermeldungen eindeutig und verständlich anzeigen
- Pflichtfelder und Hinweise klar markieren
6. Verständliche Sprache und einfache Inhalte
- Kurze, klare Sätze
- Fachbegriffe erklären oder vermeiden
- Leichte Sprache als Zusatzangebot (optional, aber hilfreich)
- Einfache und klare Call-to-Action-Buttons
7. Responsives Design
- Die Website muss auf allen Endgeräten funktionieren (Smartphone, Tablet, Desktop)
- Keine horizontale Scrollleiste erforderlich
- Zoom-Funktion darf die Lesbarkeit nicht einschränken
8. Multimedia barrierefrei anbieten
- Videos mit Untertiteln und Audiodeskription
- Audios mit Textalternativen
- Keine automatische Wiedergabe von Medien ohne Stopp-/Pausenfunktion
9. Hilfsmittel-Kompatibilität
- Seiten so bauen, dass Screenreader die Inhalte korrekt erfassen können
- HTML-Standards und semantische Tags verwenden (z. B.
<nav>
,<main>
,<footer>
) - ARIA-Labels nutzen, aber nur ergänzend und korrekt eingesetzt
10. Dokumentation und Feedback-Möglichkeit
- Eine Seite zur Erklärung der Barrierefreiheit anbieten (Accessibility Statement)
- Möglichkeit, Barrieren zu melden (z. B. Kontaktformular für Feedback)
Tools und Ressourcen für barrierefreies Webdesign
Praxis-Tipps für Unternehmen & Agenturen
- Schon beim Webdesign Barrierefreiheit einplanen – Nachrüsten ist teurer!
- Entwickler und Redakteure regelmäßig schulen
- Einen Verantwortlichen für digitale Barrierefreiheit bestimmen
- Betroffene Nutzergruppen einbeziehen (z. B. Testen durch Menschen mit Behinderung)
- Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal kommunizieren
Fazit: Barrierefreiheit ist der Schlüssel zu mehr Reichweite, besserer Nutzererfahrung – und Rechtssicherheit
Barrierefreies Webdesign ist keine lästige Pflicht, sondern ein Gewinn für alle: Es verbessert die Nutzerfreundlichkeit, macht die Website fit für Google und schützt vor Abmahnungen. Mit den richtigen Maßnahmen und Tools gelingt die Umsetzung Schritt für Schritt – und ab 2025 bist du damit auf der sicheren Seite!
Weiterführende Links und Quellen
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- WCAG 2.1 Leitfaden (W3C)
- BITV-Test: Selbstcheck für Websites
- Aktion Mensch: Checkliste Barrierefreie Website
- European Accessibility Act (EU)
Tipp: Jetzt mit dem Website-Check starten und bis 2025 für alle Nutzergruppen fit machen! Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung kannst du hier Kontakt aufnehmen.
Autorenprofil

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SEO- & Webdesign-Spezialist aus Chemnitz
Seit über 15 Jahren unterstütze ich Unternehmen dabei, online sichtbar zu werden und mehr aus ihrer Website herauszuholen. Meine Schwerpunkte liegen auf nachhaltiger Suchmaschinenoptimierung, technischem SEO und barrierefreiem Webdesign.
Was mich antreibt? Ich liebe es, komplexe SEO-Strategien verständlich zu machen und praxisnah umzusetzen – für messbare Ergebnisse, die wirklich überzeugen.
Mein Ziel: Jeder Kunde soll seine Wunschkunden erreichen und den größtmöglichen Mehrwert aus seiner Website ziehen.
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